Käfighaltung von Legehennen: EU-Kommission will Strafen verhängen

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Die Käfighaltung von Legehennen ist eigentlich seit dem ersten Januar innerhalb der EU verboten, doch halten sich nicht alle Mitgliedsstaaten an das Gesetz. Die EU-Kommission will jetzt durchgreifen und Strafen verhängen.

In Deutschland wurde bereits zum 1. Januar 2010 ein Gesetz verabschiedet, das die Käfighaltung von Legehennen verbietet, sodass die Betriebe ihre Stallanlagen umbauen mussten. Seit Beginn diesen Jahres müssen Legehennen jedoch innerhalb der gesamten EU Nester, Sitzstangen, Einstreu und Scharrvorrichtung zur Verfügung gestellt werden. Für Länder, welche die Käfighaltung von Legehennen nicht abschaffen hat die EU-Kommission bereits Strafen angekündigt.

In vermutlich zwölf Ländern der EU halten sich die Betriebe nicht an das Verbot der Käfighaltung von Hühnern

Wie es scheint haben sich bis dato zwölf Mitgliedsstaaten nicht an das Verbot der Käfighaltung von Legehennen gehalten und ihre Betriebe nicht umgerüstet. Länder wie Italien, Spanien, Ungarn, Griechenland und Lettland schickten nicht ausreichend Daten nach Brüssel und auch in Frankreich, Belgien, Polen, Rumänien, Bulgarien und Zypern konnte oder wollte der Termin zur Umstellung vermutlich nicht eingehalten werden.
Die betreffenden Mitgliedsstaaten werden garantieren müssen, dass weder Eier aus Käfighaltung, noch daraus hergestellte Produkte das Land verlassen. Um herauszufinden in welchen Ländern noch immer Tierquälerei betreiben wird, hat die EU-Kommission jetzt Inspektoren geschickt, welche sich vor Ort überzeugen sollen.

Die EU-Kommision schickt Ermittler in jene zwölf Mitgliedsstaaten

Da die Agrarminister bereits vor zwölf Jahren beschlossen hatten die Käfighaltung von Legehennen abzuschaffen wäre genug Zeit gewesen die Anlagen umzurüsten. Die EU hat nun Ermittler in jene zwölf Mitgliedsstaaten entsendet, bei denen der Verdacht auf die Nicht-Einhaltung des Gesetzes besteht. Zudem gab es vermehrt Hinweise, dass versucht wird das Verbot geschickt zu umgehen. So sollen beispielsweise Massentötungen von Hühnern geplant sein um für die verbleibenden Tiere mehr Platz zu schaffen.
Die Inspektoren sollen nun Beweise sammeln, damit die EU-Kommission im Bedarfsfall ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten einleiten kann.

Bildquelle: Pixabay, Jai79, 624977

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