Hundewelpen aus der Zoohandlung – Laut Gesetz legal, doch in Deutschland seit langem verpönt

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Einen Hundewelpen bekommt man aufgrund eines stillschweigenden Abkommens der Zoohandlungen normalerweise nur beim Züchter oder aus dem Tierheim. Obwohl es laut Gesetz legal wäre, ist in Deutschland der Verkauf von Hunden in Zoogeschäften verpönt.

Schon vor Jahrzehnten trafen die Mitglieder des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. ein stillschweigendes Übereinkommen, keine Hundewelpen über den Zoofachhandel zu verkaufen. Doch laut Gesetz ist es nicht verboten Welpen in einer Tierhandlung zu verkaufen. Dies hat sich jetzt ein Unternehmer aus Duisburg zunutze gemacht und verkauft Welpen aus dem Glaskasten. Doch sind solche Gesetze vertretbar, oder sollten sie besser geändert werden?

Der Verkauf von Hundewelpen in Zoohandlungen ist laut Gesetz legal

Damit in einem Zoogeschäft Hundewelpen verkauft werden dürfen, bedarf es lediglich einer besonderen Erlaubnis, so will es das Tierschutzgesetz. Diese Erlaubnis erteilt das zuständige Ordnungsamt, wenn alle erforderlichen Auflagen erfüllt werden.

So muss beispielsweise sichergestellt sein, dass die Hunde erst nach der 9. Lebenswoche zum Verkauf angeboten werden und sich Veterinäre theoretisch rund um die Uhr um die Welpen kümmern können. Auch die Herkunft der Tiere, sowie die Käufer müssen genauestens registriert werden.

Ist der Welpenverkauf im Laden in Deutschland nur verpönt oder hat er für das Wohl der Tiere tatsächlich Folgen?

Ein Duisburger Unternehmer, selbst kein Mitglied des Branchenverbandes und damit auch nicht an die Übereinkunft gebunden, sorgt nun für Diskussionsstoff. Er bietet seit kurzem Dackelwelpen zum Verkauf an. Tierschützer protestierten bereits heftig gegen die Tierquälerei und übten Kritik, doch die wiegelt der Ladenbesitzer nur ab.

Seiner Meinung nach kann er bestens für die Tiere sorgen, vielleicht sogar besser als jeder Züchter. Immerhin stellte er extra neues Personal ein, das sich nur um das Wohlergehen der Welpen kümmert. Auch die medizinische Versorgung sei exzellent.

Doch welche Folgen die Haltung in einem Glaskasten für die Hunde haben könnte, daran verschwendet er keinen Gedanken. Für die spätere Erziehung der Hunde ist die zentrale Prägezeit zwischen der 8. und 12. Lebenswoche von besonderer Bedeutung. Wachsen sie zu diesem Zeitpunkt in einer vergleichsweise reizarmen Umgebung auf, könnten später Verhaltensstörungen auftreten.

Des Weiteren fürchten Tierschützer Spontankäufe, bei denen nicht genau abgeklopft werde, ob der potentielle Käufer überhaupt in der Lage ist sich um das Tier zu kümmern. Sollten nun auch andere Zoohandlungen nachziehen, würde das unter Umständen dazu führen, dass in den ohnehin schon überfüllten Tierheimen noch mehr Hunde abgegeben werden, die vielleicht aus einer Laune heraus gekauft wurden.

Doch allein den Zoohandlungen dann die Schuld für überfüllte Tierheime zuzuweisen wäre ebenso verkehrt, denn es sollte nicht vergessen werden, dass viele Hunde heutzutage illegal aus dem Osten nach Deutschland gebracht und verkauft werden. Doch bis Gesetze erlassen und geändert werden kann oftmale eine lange Zeit vergehen.  Aus diesem Grund sollte man wohl eher selbst vernünftig reagieren und am besten einen anerkannten Züchter oder ein Tierheim aufsuchen.

Bildquelle: Pixabay, jadgprinzessin, 2706655

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